Keine Lohnsteuerkarte für 2012

Die bisherige Papierlohnsteuerkarte wurde letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt und wird künftig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt (voraussichtlich ab 1. Januar 2013).





Für 2012 werden keine Papierlohnsteuerkarten durch die Gemeinden ausgestellt, die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch noch im Jahr 2012 ihre Gültigkeit.

Für sämtliche Lohnsteuerkartenangelegenheiten (zum Beispiel wenn für das Jahr 2012 erstmalig eine Lohnsteuerkarten benötigt wird, Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kindern und Freibeträgen etc.) ist seit 1. Januar 2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Zuständig sind für die Buchstaben A bis H: Finanzamt I, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart. Um die Buchstaben I bis R kümmert sich das Finanzamt II, Rotebühlstraße 40, 70178 Stuttgart. Verantwortlich für die Buchstaben S bis Z ist das Finanzamt III, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart. Die Telefonnummer für alle Finanzämter ist 6673-0.



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