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Für arbeitslose Existenzgründer stehen wichtige Änderungen bevor. Der Gründungszuschuss wird künftig weniger leicht zu erhalten sein. Das ist jedoch kein Grund zur Klage. Strengere Kriterien werden dem Gründerklima letztlich sogar gut tun.
Fast jeder Dritte erhält Gründungszuschuss.
Über 146.000 neue Empfänger des Gründungszuschusses verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit 2010, das sind fast ein Drittel aller Existenzgründer. Mit 1,8 Milliarden Euro wurden Selbstständige gefördert. Kein anderes der etwa 200 Gründer-Förderinstrumente hat einen solchen Umfang.
Förderung in zwei Phasen.
Auf den Zuschuss hat derzeit einen Rechtsanspruch, wer Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen kann, ein Gewerbe angemeldet hat und seiner Arbeitsagentur ein Geschäftskonzept vorlegt, das zuvor von einer fachkundigen Stelle, z. B. einer IHK, für tragfähig befunden wurde. Neun Monate erhält der Gründer dann einen Zuschuss in Höhe des ALG I zuzüglich 300 Euro zur sozialen Sicherung. Legt er dann der Agentur die Ernsthaftigkeit seiner Selbstständigkeit dar, kann er für weitere sechs Monate 300 Euro erhalten.
Kein Rechtsanspruch, weniger Geld.
Nach dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" werden künftig die Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Zuschuss gewährt wird. Die Maximalförderung wird von neun auf sechs Monate verkürzt, entsprechend die zweite Förderphase auf neun Monate verlängert. Und: Antragsteller müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruchsdauer auf ALG I nachweisen, bislang sind es 90 Tage. Ein Antragsteller mit einem ALG-I-Anspruch von einem Jahr muss also ab Beginn seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von sieben Monaten seinen Antrag stellen, bislang hat er neun Monate Zeit.
Verschärfungen gut für Gründerklima.
2010 beobachteten die IHKs, dass vor allem arbeitslose Gründer etwas weniger gut vorbereitet sind: 62 Prozent konnten zum Zeitpunkt der Gründungsberatung nicht erklären, warum Kunden das eigene Produkt erwerben sollten und nicht das der Konkurrenz. Im Vorjahr waren es 59 Prozent. Die Umwandlung in eine Ermessensleistung hatte die IHK-Organisation auf Basis der Erfahrung aus jährlich mehr als 300.000 Gründergesprächen vorgeschlagen. Die Arbeitsagenturen können damit über das Geschäftskonzept hinaus abwägen: Ist die Selbstständigkeit für den Arbeitslosen wirklich der geeignete Weg? Ist eine Beschäftigung als Arbeitnehmer im Einzelfall nicht der bessere Wiedereinstieg ins Erwerbsleben? So können öffentliche Gelder zielgenauer gelenkt werden. Und: Viele Arbeitslose werden vor Schnellschüssen bewahrt.
Reform zügig umsetzen!
Zwar hatte der Bundesrat die vom Bundestag vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zunächst zurückgewiesen. Doch der Vermittlungsausschuss ließ die Reform des Gründungszuschusses am 22. November 2011 passieren. Nun ist der Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei. Das gibt Gründern, Arbeitsagenturen und fachkundigen Stellen Planungssicherheit. Wichtig ist auch, dass die Agenturen die Kriterien einheitlich und klar anwenden. So müssen individuelle Entscheidungen strikt nach Eignung des Antragstellers erfolgen – und nicht nach „Kassenlage“.
Noch besseres Gründerförderprogramm: Bürokratieabbau! Zur Erleichterung tragfähiger Gründungen sind weniger die Fördermaßnahmen entscheidend, sondern gute Rahmenbedingungen. Trotz Internet beklagen z. B. Gründer, dass sie für die notwendigen Genehmigungen noch immer viele Behörden konsultieren müssen. Die IHK-Organisation spricht sich deshalb für einen Service aus einer Hand aus: von Erstauskunft über Seminare und Businessplan-Check bis zur Gewerbeanmeldung.
Wäre ich Bundestagspräsident Schäuble würde ich ein Meeting mit den Herren ansetzen und ein paar Betroffene einladen. Die können dann ohne Masken den alten Herren erklären wie man sich ganz einfach anstecken kann.
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