Steuerabbuchungen missverständlich bezeichnet - Stadtkämmerei berät bei Fragen
Fragen zur Abbuchung beantworten die Mitarbeiter der Stadtkasse. Sie sind zu erreichen per E-Mail unter poststelle.stadtkasse@stuttgart.de oder per Telefon. Die Nummer des Sachbearbeiters findet sich auf dem entsprechenden Steuerbescheid. Es empfiehlt sich, die im Kontoauszug genannte Belegnummer bereitzuhalten, die mit 14 beginnt.
Nicht überholen da verboten. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden. Wenn man einen Bus überholt, der sich mit eingeschaltetem Warn.....
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