"Ich begrüße, dass das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Stuttgart und des Kommunalen Arbeitgeberverbands KAV teilt, wonach dieser Streik ein klarer Verstoß gegen die Friedenspflicht wäre", erklärte Personalbürgermeister Werner Wölfle.
Aufgrund der Entscheidung des Arbeitsgerichts sei ver.di verpflichtet, von Streikmaßnahmen abzusehen. Wölfle weiter: "Wir werden uns jetzt mit dem Gesamtpersonalrat zusammensetzen und gemeinsam Angebote erarbeiten, die den Beschäftigten direkt zu Gute kommen."
Die Stadt Stuttgart verfolge hierbei die Strategie, weitere gezielte Maßnahmen zur Personalgewinnung und zum Personalerhalt zu entwickeln, vor allem in Mangelberufen. "Zum anderen wollen wir - beispielsweise mit einem äußerst attraktiven Jobticket, von dem alle unsere Beschäftigten und Beamten direkt profitieren können - mehr Pendlerfahrten auf den Öffentlichen Nahverkehr lenken", erläuterte der Bürgermeister.
"Diese Maßnahmen können wir aber nicht im Alleingang beschließen, sondern darüber muss der Gemeinderat bei den anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst befinden", so Wölfle abschließend.
Wir haben 1777 Pflegeheime mit 96181 Bewohner. Von diesen Bewohner sind bis gestern 5642 geimpft. Bisher sind 7 Tage vergangen. Das wären 806 am Tag. Geht man von 50 Bewohner im Schnitt aus, haben die 16 Pflegeheime geschafft. Als dauert es weitere .....
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