Bürgerportal für Stuttgart Feuerbach
Einzelne Wohnungseigentümer müssen für die Kommunalabgaben der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft haften, wenn dies gesetzlich festgelegt ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18. Juni 2009 weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin (VII ZR 196/08).
Eine gesetzliche Verpflichtung ist beispielsweise in den Straßenreinigungsgesetzen der Länder möglich. Da es sich bei dieser Haftung eines einzelnen Eigentümers anstelle der Gemeinschaft nicht um eine Verbindlichkeit der Gemeinschaft handelt, gilt die ansonsten im Wohnungseigentumsgesetz geltende Haftungsbegrenzung der Wohnungseigentümer nach ihrem Miteigentumsanteil nicht.
Ein öffentlicher Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsbetrieb verlangte von dem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft das gesamte Entgelt für die Straßenreinigung und Abfallentsorgung. Hierbei berief sich der Entsorger auf das Straßenreinigungsgesetz des Landes – zu Recht, wie der BGH entschied. In dem Gesetz ist geregelt, dass ein einzelner Eigentümer für die Schuld aller Miteigentümer herangezogen werden kann.
Haus & Grund rät allen Wohnungseigentümergemeinschaften zu prüfen, wie die Haftung in den entsprechenden kommunalen Satzungen und Landesgesetzen geregelt ist. Zudem solle sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft über ausreichende finanzielle Mittel verfüge, um den internen Ausgleich für den zur Zahlung herangezogenen Einzeleigentümer schnellstmöglich zu gewährleisten.
Die Gesamtmenge für Deutschland ist also 9750 * 16 = 156000 Dosen. Die reichen für 78000 Menschen in Deutschland. Das sind 5777 je Impfstoffzentrum. Hatte wir denn nicht Millionen solchen Dosen bestellt. Hatte denn Biontech nicht sogar vorproduziert.....
mehr Infos
15. April 2023 ist nun Ende