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Bürgerportal für Stuttgart Feuerbach
Der Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt am 20. Mai beginnt ab Donnerstag, 1. März. Die Märkte Stuttgart GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich aufgrund sicherheits- und brandschutzrechtlicher Auflagen seit Herbst letzten Jahres Veränderungen bei den Standplätzen ergeben haben. Dies sollten Interessenten bei ihrer Buchung sowie bei der Standplatzeinweisung am 20. Mai beachten.
Die Platzkarten können erworben werden bei Easy Ticket Service, Telefon 255 55 55, www.easyticket.de. Pro Person können bis maximal sechs Frontmeter erworben werden. Reihenwünsche können berücksichtigt werden, Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 5 bis 8 Uhr.
Ausschließlich für Schüler der Grund-, Haupt- und Realschulen sowie von Gymnasien (nicht Studenten und Ähnliches) können Karten für bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis muss am Veranstaltungstag der Aufsicht vorgelegt werden. Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen.
Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden jeweils beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.
Der Frühjahrsflohmarkt findet am Sonntag, 20. Mai, auf dem Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz, in der Kirchstraße sowie der unteren Hirsch- und Dorotheenstraße entlang dem Alten Schloss statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr.
Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.
Nicht zugelassen werden können Lebensmittel und Getränke aller Art, Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.), Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile, Gift-, Arznei- und Rauschmittel, Schusswaffen und Munition jeglicher Art, Hieb- und Stoßwaffen, pyrotechnische Artikel sowie Neuware gleicher Art in großen Mengen.
Folgende Parkhäuser sind geöffnet: Rathausgarage, Tiefgarage Schwabenzentrum, Parkgarage Schillerplatz, Parkhaus Züblin sowie Parkhaus Landesbibliothek.
Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro .....
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15. April 2023 ist nun Ende